Leider musste in der letzten Zeit festgestellt werden, dass die Wasserstelle von unberechtigten Personen genutzt wird, bzw. dass berechtigte Nutzer die Nutzungsgebühr noch nicht entrichtet haben. Von daher wird nochmals auf folgenden Nutzungsbedingungen hingewiesen:

Folgende Regelungen sind für die Nutzung der Wasserstelle bindend:

 

  • Für die Nutzung der Wasserstelle wird jährlich eine Umlage von 20,- Euro erhoben
  • Die Umlage ist spätestens 14 Tage nach der Antragstellung zu bezahlen
  • Die Berechtigung zur Wasserentnahme erfolgt erst nach Bezahlung der Umlage
  • Die Benutzer der Wasserstelle handeln auf eigene Gefahr
  • Die Nutzung der Wasserstelle ist nur für Elsenzer Bürger und berechtigten Personen, welche Fläche auf Elsenzer Gemarkung bewirtschaften, gestattet
  • Das Wasser der Wasserstelle ist kein Trinkwasser für Mensch und Tier
  • Die Wasserentnahme zum befüllen von Zisternen ist verboten
  • Das Reinigen von Fahrzeugen, Maschinen, Behältern oder Geräten an der Wasserstelle ist verboten

Landwirte die für ihre Äcker und Weinberge Wasser zum Spritzen benötigen sind vorzulassen und haben Vorrang vor Privatpersonen

Die Umlage ist zu den o. g. Fristen auf das Konto

Wasserstelle Elsenz

Volksbank Kraichgau

Kontonummer: 153 451 400

Bankleitzahl: 672 922 00

 zu überweisen.